Zwei Jahre Gefängnis für Raser
Luzern/LU. Ein 27-jähriger Raser ist vom Luzerner Obergericht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Davon muss er acht Monate unbedingt absitzen; für die restlichen sechzehn Monate gilt eine Probezeit von vier Jahren. Das Urteil ist rechtskräftig.
In den Jahren 2003 und 2004 war der Serbe mindestens drei Mal mit deutlich übersetztem Tempo auf Luzerner Strassen unterwegs. Beim ersten Mal missachtete er das Stoppsignal zweier Polizisten, die sich nur noch durch einen Sprung in Sicherheit bringen konnten.
Beim zweiten Mal verursachte er einen Selbstunfall, bei dem er schwere Verletzungen erlitt. Acht Monate später blochte er trotzdem erneut mit 190 Stundenkilometer über die A2 von Sursee nach Luzern.
Das Luzerner Kriminalgericht verurteilte den Raser im April 2006 unter anderem wegen mehrfacher Gefährdung des Lebens, Gewalt und Drohung gegen Beamte sowie grober Verletzung von Verkehrsregeln zu zwei Jahren Gefängnis. Ausserdem wurde er mit einem Landesverweis für sieben Jahren, bedingt bei einer Probzeit von fünf Jahren, sowie einer Busse von 3000 Franken belegt.
Gegen dieses Urteil hatte der Mann ans Obergericht appelliert. Mit dem Urteil bestätigte es den Schuldspruch der Vorinstanz. Es reduzierte aber die Busse auf 600 Franken und hob die bedingte Landesverweisung auf.
Die Gefängnisstrafe bleibt bei zwei Jahren, doch muss er davon nur acht Monate unbedingt absitzen. Der Rest ist bedingt vollziehbar, bei einer Probezeit von vier Jahren. Überdies hat der Angeklagte die Verfahrenskosten von 17 500 Franken zu bezahlen.
In den Jahren 2003 und 2004 war der Serbe mindestens drei Mal mit deutlich übersetztem Tempo auf Luzerner Strassen unterwegs. Beim ersten Mal missachtete er das Stoppsignal zweier Polizisten, die sich nur noch durch einen Sprung in Sicherheit bringen konnten.
Beim zweiten Mal verursachte er einen Selbstunfall, bei dem er schwere Verletzungen erlitt. Acht Monate später blochte er trotzdem erneut mit 190 Stundenkilometer über die A2 von Sursee nach Luzern.
Das Luzerner Kriminalgericht verurteilte den Raser im April 2006 unter anderem wegen mehrfacher Gefährdung des Lebens, Gewalt und Drohung gegen Beamte sowie grober Verletzung von Verkehrsregeln zu zwei Jahren Gefängnis. Ausserdem wurde er mit einem Landesverweis für sieben Jahren, bedingt bei einer Probzeit von fünf Jahren, sowie einer Busse von 3000 Franken belegt.
Gegen dieses Urteil hatte der Mann ans Obergericht appelliert. Mit dem Urteil bestätigte es den Schuldspruch der Vorinstanz. Es reduzierte aber die Busse auf 600 Franken und hob die bedingte Landesverweisung auf.
Die Gefängnisstrafe bleibt bei zwei Jahren, doch muss er davon nur acht Monate unbedingt absitzen. Der Rest ist bedingt vollziehbar, bei einer Probezeit von vier Jahren. Überdies hat der Angeklagte die Verfahrenskosten von 17 500 Franken zu bezahlen.
| Veröffentlicht 14:22:58 13.02.2008 |
Quelle http://www.bielertagblatt.....ch/News/Schweiz/103741 |
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