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Polizei klärt mehrere Delikte auf

Schaffhausen/SH. Die Schaffhauser Polizei hat zwei Männer überführt, die in dringendem Verdacht stehen zum Jahreswechsel 2009/2010 zwei Entreissdiebstähle in der Stadt Schaffhausen begangen zu haben. Einer der beiden Männer wird zudem verdächtigt, bereits im Oktober 2009 mit einem entwendeten Auto eine junge Frau überfallen zu haben.

Die beiden Dominikaner (24 und 32 Jahre alt) stehen in dringendem Verdacht, am Mittwochabend, 30.12.2009, und am Donnerstagnachmittag, 31.12.2009, in der Stadt Schaffhausen Entreissdiebstähle begangen zu haben. Dabei entrissen sie einer Frau deren Handtasche aus der Hand und einer anderen Frau deren Handtasche aus dem Velokorb. Nach beiden Taten flüchteten die beiden Männer jeweils mit einem Auto. Dank detaillierten Signalementsabgaben durch die zuletzt geschädigte Frau konnten die beiden Männer kurze Zeit nach der Tat durch die Schaffhauser Polizei in der Schaffhauser Neustadt angehalten und festgenommen werden. Bei der Festnahme trugen die beiden Männer einen Teil des Deliktsgutes auf sich. In der Folge versetzte das Untersuchungsrichteramt des Kantons Schaffhausen die beiden Männer in Untersuchungshaft.

Aufgrund weiterer Ermittlungen steht der ältere der beiden Männer in dringendem Verdacht bereits am Sonntag, 25.10.2009, in der Stadt Schaffhausen mit einem Auto - zum Nachteil einer jungen Frau - einen Raub verübt und dabei deren Handtasche erbeutet zu haben. Zuvor hatte er nachweislich das unverschlossene Auto an der Fischerhäuserstrasse in Schaffhausen entwendet und dieses in angetrunkenem Zustand, unter Drogeneinfluss und ohne Führerausweis gefahren. Dabei wurde er innerorts von einer Geschwindigkeitsmessanlage erfasst.

Nach Abschluss der Ermittlungen erfolgte die Entlassung der beiden Männer aus der Untersuchungshaft. Sie müssen sich nun für Ihre Taten (Raub, mehrfacher Entreissdiebstahl, Entwenden eines Fahrzeuges zum Gebrauch, Fahren im angetrunkenen Zustand, Fahren unter Drogeneinfluss, Fahren ohne Führerausweis, Überschreiten Höchstgeschwindigkeit und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz) vor dem Richter verantworten.

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Veröffentlicht am:
20:06:57 18.01.2010
Quelle
http://blogme.ch/2v

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