Skandalurteil
gepostet von WIF um 23:30:14 05.04.2009 | 789 Leser
Der kroatische Todesraser Zeliko M. der im September 2008 auf einem Fussgängerstreifen die Nonne Andrée zu Tode gefahren hat, ist vom Amtsgericht Uznach SG milde bestraft worden. Statt einer mehrjährigen unbedingten Freiheitsstrafe (die Staatsanwaltschaft forderte 4 Jahre unbedingt) belohnten die Richter den Kroaten mit 3 Jahren, davon 12 Monate Freiheitsentzug in Halbgefangenschaft und einer lächerlichen Busse von Fr. 3'000.--! Das Skandalurteil ist aus folgenden Grüden nicht nachzuvollziehen:
Unverständlich, dass sich ein Richter von einem solch feigen Balkantypen, dessen Reue nur vorgetäuscht ist, einlullen lässt. Warum werden Todesraser dieser übelsten Sorte noch immer mit Samthandschuhen angefasst?
- dem rasenden Kroaten Zeliko ist der Fahrzeugausweis fünfmal schon vor dem Unfall eingezogen worden
- 3 Ausweisentzüge wegen Alkohol am Steuer
- auch am Unfalltag war der Todesraser OHNE Fahrzeugausweis unterwegs
Unverständlich, dass sich ein Richter von einem solch feigen Balkantypen, dessen Reue nur vorgetäuscht ist, einlullen lässt. Warum werden Todesraser dieser übelsten Sorte noch immer mit Samthandschuhen angefasst?
























